Abstimmung in Österreich: Zeitplan Administration


a) Welche Frisbee Sportarten umfasst ein BSO Beitritt?

Ein Beitritt betrifft alle Frisbee Disziplinen: Ultimate, Golf, DDC, Guts, Freestyle,... sofern diese aktiv ausgeübt werden, zB. regelmäßig Staatsmeisterschaften abgehalten werden.

b) Zeitplan und Administration

Jeder stimmberechtigte Verein/Spielgemeinschaft erstellt bis 30.9.05 eine Mitgliederliste mit Name, Geburtsdatum und genauer Wohnadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl).
Das interne Abstimmungsergebnis muss bis 20.10.05 beim Österreichischen Frisbee Sport-Verband sein (Anzahl der „Ja/Nein Stimmen“ und „Stimmenthaltungen“).
Das Abstimmungsergebnis wird bei der ÖM 2005 (22/23.10.05) in Ried präsentiert.

c) Wer ist wahlberechtigt?

a. stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder (laut Mitgliederliste
Stichtag 30.9.05) jedes österreichischen Frisbee-Vereines und alle
Mitglieder jener Spielgemeinschaften, die an der ÖM 2004 teilgenommen haben.
Vorausgesetzt Vereine/Spielgemeinschaften haben fristgerecht ihre
Mitgliederlisten an den Verband gesendet.

b. Jede(r) aktive Frisbee Sportler(in) in oben definierten
Vereinen/Spielgemeinschaften kann mit "ja", "nein" oder "Stimmenthaltung"
über die Frage: "Soll der ÖFSV ein Ansuchen auf Beitritt an das Präsidium
der BSO richten?" abstimmen.

c. Doppelmitglieder können nur einmal abstimmen. Es steht Ihnen frei, bei welchem Verein sie dies tun.


d) Wie wird abgestimmt? - Abstimmungsmodus

Von den abgegebenen ja und nein Stimmen müssen mindestens 2/3 mit „ja“ gestimmt haben um den Antrag um Aufnahme an die BSO zu stellen.

Stimmenthaltungen werden bei der Auszählung nicht
berücksichtigt.



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