Anti-Dopinga) Was wurde bereits in der internationalen Frisbeesport Szene zum Thema Anti-Doping unternommen? Der WFDF World Flying Disc Federation - http://www.wfdf.org/ ist zuständig Der WFDF hat bereits eine Anti-Doping Policy verfasst, die seit 12.August 2004 in Kraft ist. Das bedeutet, nimmt Österreich an einer Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft teil, unterliegen die teilnehmenden Spieler und Spielerinnen bereits diesen Anti-Doping Regeln. Das ist unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der BSO. ZB Austrialien 2006: Die World Ultimate Club Championships werden gemeinsam b)Welche Behörden sind für Anti-Doping Kontrollen zuständig? In Österreich: International:
Alle Meisterschaften, die auf Beschluss des Österr. Frisbee-Sport Verbandes (ÖFSV) als offizielle Staatsmeisterschaften geführt werden, sollten gemeldet werden. Turniere, die keinen Meisterschaftscharakter haben, müssen nicht gemeldet werden und unterliegen somit nicht den BSO Statuten. Die Auswahl innerhalb der vom ÖFSV gemeldeten Veranstaltungen, bei denen Dopingkontrollen durchgeführt werden sollen, erfolgt dann in geheimer Wahl mittels Losentscheid durch einen Vertreter der BSO und des Österreichischen Anti-Doping-Comités (ÖADC). Eine weitere Information jener Fachverbände bzw. Veranstalter, die durch das Los bestimmt wurden, ist nicht mehr vorgesehen. Für eine ordnungsgemäße Kontrolle, ist jeder Fachverband verpflichtet, die Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen rechtzeitig (zumindest 14 Tage vorher) der BSO zu übermitteln. Ansonsten verliert der Verband den Anspruch auf die Meisterschaftsmedaillen bzw. die Subvention des Bundeskanzleramtes (BKA) Gruppe VI-Sport. d) Wann können Dopingkontrollen durchgeführt werden? Dopingkontrollen können bei den durch den Österr. Frisbee-Sport Verband an die BSO gemeldeten Veranstaltungen, jederzeit durchgeführt werden, insbesondere 1) bei Staatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften,
Die Weigerung, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, kommt einem positiven Testergebnis gleich. e) Welche Spieler und Spielerinnen müssen damit rechnen? Alle Sportler und Sportlerinnen, die auf den offiziellen Nationalmannschafts-Kaderlisten des ÖFSV stehen, können jeder Zeit einer Dopingkontrolle unterzogen werden. Alle Sportler und Sportlerinnen, die an vom ÖFSV als offizielle Meisterschaften ausgeschriebenen Veranstaltungen teilnehmen, können bei der Veranstaltung einer Dopingkontrolle unterzogen werden. Die Auslosung der betroffenen Sportler erfolgt durch den Leiter des Dopingkontrollteam (DKT). Darüber hinaus kann der Leiter des DKT jederzeit auf Verdacht weitere Sportler zur Dopingkontrolle auffordern. Die Begründung dafür ist im Protokoll zu vermerken. Bei internationalen Veranstaltungen erfolgt die Auswahl (Auslosung) der zu kontrollierenden Sportler entsprechend dem vom jeweiligen internationalen Verband vorgegebenen Reglement. f) Konsequenzen bei positiven Tests: Für Verstöße gegen die Anti-Dopingbestimmungen haften die aktiven Sportler und Funktionäre, Ärzte, Masseure, Trainer usw. Österreichische Frisbee-Sport Verband. Folgende Mindeststrafen sind zwingend vorgesehen: Bei Mannschaften erfolgt außerdem eine Strafverifizierung des Wettkampfresultates nach dem Reglement des zuständigen Verbandes. Die Kosten für Dopingkontrollen im Rahmen von Österr. Staatsmeisterschaften und ÖMs werden von Bund/Ländern/BSO übernommen. Die Kosten für eine B-Probe gehen zu Lasten des Sportlers, sofern diese Probe positiv ist.
Nein, es muss mit keinen rechtlichen Konsequenzen auserhalb des Sports gerechnet werden. h) Substanzklassen mit gewissen Einschränkungen: Laut Österreichischem Anti-Doping Comité gibt es SUBSTANZKLASSEN MIT GEWISSEN EINSCHRÄNKUNGEN (Alkohol, Cannabisprodukte (Cannabinoide), Lokalanästhetika, Kortikosteroide, Betablocker) Hier ein Auszug: Cannabisprodukte (Cannabinoide): Näheres unter http://www.oeadc.or.at/ im download Bereich - Die Verbotsliste 2005
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