Anti-Doping


a) Was wurde bereits in der internationalen Frisbeesport Szene zum Thema Anti-Doping unternommen?

Der WFDF World Flying Disc Federation - http://www.wfdf.org/ ist zuständig
für den ordnungsgemäßen Ablauf von internationalen Meisterschaften in allen Frisbeesport Disziplinen und der Weiterentwicklung der Regeln. Österreich ist ein Mitglied.

Der WFDF hat bereits eine Anti-Doping Policy verfasst, die seit 12.August 2004 in Kraft ist.

Das bedeutet, nimmt Österreich an einer Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft teil, unterliegen die teilnehmenden Spieler und Spielerinnen bereits diesen Anti-Doping Regeln. Das ist unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der BSO.

ZB Austrialien 2006: Die World Ultimate Club Championships werden gemeinsam
von der AFDA (Australian Flying Disc Association) und dem WFDF organisiert.
Die AFDA ist ein anerkanntes Mitglied der Australian Sports Commission und unterliegt somit der ASDA Australien Sports Drug Agency. Im Klartext: Anti-Doping Test könnten dort möglich sein.

b)Welche Behörden sind für Anti-Doping Kontrollen zuständig?

In Österreich:
ÖADC Österreichisches Anti-Doping-Comité
http://www.oeadc.or.at

International:
WADA World Anti-Doping Agency
http://www.wada-ama.org/en/


c) Welche österreichischen Turniere wären von den Anti-Doping Bestimmungen betroffen?

Alle Meisterschaften, die auf Beschluss des Österr. Frisbee-Sport Verbandes (ÖFSV) als offizielle Staatsmeisterschaften geführt werden, sollten gemeldet werden.

Turniere, die keinen Meisterschaftscharakter haben, müssen nicht gemeldet werden und unterliegen somit nicht den BSO Statuten.

Die Auswahl innerhalb der vom ÖFSV gemeldeten Veranstaltungen, bei denen Dopingkontrollen durchgeführt werden sollen, erfolgt dann in geheimer Wahl mittels Losentscheid durch einen Vertreter der BSO und des Österreichischen Anti-Doping-Comités (ÖADC). Eine weitere Information jener Fachverbände bzw. Veranstalter, die durch das Los bestimmt wurden, ist nicht mehr vorgesehen.

Für eine ordnungsgemäße Kontrolle, ist jeder Fachverband verpflichtet, die Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen rechtzeitig (zumindest 14 Tage vorher) der BSO zu übermitteln. Ansonsten verliert der Verband den Anspruch auf die Meisterschaftsmedaillen bzw. die Subvention des Bundeskanzleramtes (BKA) Gruppe VI-Sport.

d) Wann können Dopingkontrollen durchgeführt werden?

Dopingkontrollen können bei den durch den Österr. Frisbee-Sport Verband an die BSO gemeldeten Veranstaltungen, jederzeit durchgeführt werden, insbesondere

1) bei Staatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften,
2) auf Veranlassung eines Verbandes/Veranstalters,
3) bei Veranstaltungen, für die internationale Verbände Dopingkontrollen vorschreiben,
4) auf Wunsch von Sportlern und/oder Verbänden, wenn Sportler nach Verletzungen und/oder Krankheiten Medikamente erhalten haben, die möglicherweise Dopingmittel enthalten (ärztliches Attest erforderlich),
5) während des Trainings und
6) wenn Verdacht auf Doping besteht.

Die Weigerung, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, kommt einem positiven Testergebnis gleich.

e) Welche Spieler und Spielerinnen müssen damit rechnen?

Alle Sportler und Sportlerinnen, die auf den offiziellen Nationalmannschafts-Kaderlisten des ÖFSV stehen, können jeder Zeit einer Dopingkontrolle unterzogen werden.

Alle Sportler und Sportlerinnen, die an vom ÖFSV als offizielle Meisterschaften ausgeschriebenen Veranstaltungen teilnehmen, können bei der Veranstaltung einer Dopingkontrolle unterzogen werden.

Die Auslosung der betroffenen Sportler erfolgt durch den Leiter des Dopingkontrollteam (DKT).

Darüber hinaus kann der Leiter des DKT jederzeit auf Verdacht weitere Sportler zur Dopingkontrolle auffordern. Die Begründung dafür ist im Protokoll zu vermerken.

Bei internationalen Veranstaltungen erfolgt die Auswahl (Auslosung) der zu kontrollierenden Sportler entsprechend dem vom jeweiligen internationalen Verband vorgegebenen Reglement.

f) Konsequenzen bei positiven Tests:

Für Verstöße gegen die Anti-Dopingbestimmungen haften die aktiven Sportler und Funktionäre, Ärzte, Masseure, Trainer usw. Österreichische Frisbee-Sport Verband.

Folgende Mindeststrafen sind zwingend vorgesehen:
Sportler:
1.Verstoß - Disqualifikation
- Ausschluss vom jeweiligen Bewerb
- Zwei Jahre Sperre für nationale und internationale Wettkämpfe für alle Sportarten
2.Verstoß - Disqualifikation
- Ausschluss vom jeweiligen Bewerb
- Lebenslange Sperre

Bei Mannschaften erfolgt außerdem eine Strafverifizierung des Wettkampfresultates nach dem Reglement des zuständigen Verbandes. Die Kosten für Dopingkontrollen im Rahmen von Österr. Staatsmeisterschaften und ÖMs werden von Bund/Ländern/BSO übernommen. Die Kosten für eine B-Probe gehen zu Lasten des Sportlers, sofern diese Probe positiv ist.


g) Muss mit rechtlichen Konsequenzen außerhalb des Sports gerechnet werden?

Nein, es muss mit keinen rechtlichen Konsequenzen auserhalb des Sports gerechnet werden.

h) Substanzklassen mit gewissen Einschränkungen:

Laut Österreichischem Anti-Doping Comité gibt es SUBSTANZKLASSEN MIT GEWISSEN EINSCHRÄNKUNGEN (Alkohol, Cannabisprodukte (Cannabinoide), Lokalanästhetika, Kortikosteroide, Betablocker)

Hier ein Auszug:
Alkohol: wird nicht getestet.

Cannabisprodukte (Cannabinoide):
Einzelne Sportverbände prüfen auf Cannabinoide, wobei Carboxy-THC im Urin gemessen wird. An Olympischen Spielen wird darauf geprüft. Eine Urinkonzentration von mehr als 15 Nanogramm pro Milliliter gilt als positiv. Der Grenzwert wurde eingeführt, damit kein positiver Fall durch Passivrauchen entstehen kann. Zudem lagert sich Carboxy-THC im Fettgewebe ab und kann teilweise über mehrere Wochen nach dem Konsum noch in Spuren im Urin nachgewiesen werden.

Näheres unter http://www.oeadc.or.at/ im download Bereich - Die Verbotsliste 2005

 

generell:
die anwendung aller arzneimittel sollte sich auf medizinisch gerechtfertigte indikationen beschränken.



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