Österreichische Bundes-Sportorganisation
a) Wer ist die BSO (Österreichische Bundes-Sportorganisation)?
Die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) www.bso.or.at ist eine gemeinnützige
Institution mit der Ausrichtung, die Interessen des Sports in Österreich
und in internationalen Organisationen zu vertreten. Die BSO ist damit
die zentrale Koordinations- und Beratungsplattform innerhalb des österreichischen
Sportsystems.
Die BSO unterscheidet in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder: mit Stimmrecht
Dachverbände: ASVÖ, ASKÖ, Sportunion Österreich
Fachverbände: zb Österreichischer Hockey-Verband (ÖHV)
Österr. Behinderten Sportverband
Österreichisches Olympische Comité
Außerordentliche Mitglieder: ohne Stimmrecht
Republik Österreich
Länder
Gesamtösterr. Verbände besonderer Bedeutung
In der Anfangsphase sind neu aufzunehmende Sportverbände immer außerordentliche
Mitglieder. In dieser Zeit (3-5 Jahre) werden keine finanziellen Unterstützungen
erteilt.
Zahlen:
| dachverbände |
3 |
vereine |
13525 |
mitglieder |
3,267,951 |
ordentliche
fachverbände
|
55 |
vereine |
16139 |
mitglieder |
1,650,195 |
b) Der Zweck der BSO?
Der Zweck der BSO ist die Verbreitung und Förderung des Sports,
sowie die Wahrung und Vertretung der Interessen des Sports innerhalb und
außerhalb Österreichs.
c) Was bedeutet eine Mitgliedschaft bei der BSO?
Eine Mitgliedschaft als Fachverband bedeutet die staatliche Anerkennung
der Scheibensportarten und in weiterer Folge bedeutet das:
- staatliche gestützte Trainerausbildung (BAFL)
- staatliche gestützte Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften
- jährliche Subvention für den Scheibensports
- organisatorisch, logistische, finanzielle Unterstützung bei
der Ausrichtung von Staats-, Europa- und Weltmeisterschaften
- jährliche Veröffentlichung der Meister in den ausgetragenen
Bewerben.
- Einhaltung der Anti-Doping-Regeln wie vom ÖADC gefordert.
- Lehrwarteausbildungen
d) Aufnahmekriterien (Pflichten):
a) Vertretung von mindestens 75% der Anzahl der Sportvereine und der
Sportausübenden des Frisbee Sport
b) Mitgliedschaft von mindestens fünf Landesfachverbänden, 15
Vereinen und 900 Sportausübenden
c) Wettkampftätigkeit nach Regeln, die der jeweilige internationale
anerkannte Fachverband (WFDF) festsetzt oder anerkennt
d) Organisation und Durchführung von österreichischen Meisterschaften
e) Mitgliedschaft beim jeweiligen Weltverband, der Mitglied der GAISF
(General Association of International Sports Federation)
oder einer vergleichbaren Organisation ist
f) Teilnahme an Welt- und/oder Europameisterschaften, die der internationale
Verband (WFDF) durchführt
g) EDV-unterstütztes Sekretariat
h) qualifizierte hauptamtliche Mitarbeiter in einem zur Anzahl der Sportausübenden
des Verbandes angemessenem Verhältnis
i) mindestens ein hauptamtlicher Trainer
j) Vorlage einer EDV-mäßig erfassten überprüfbaren
Liste der Vereine und Sportausübenden
e) Subventionen in welcher Höhe?
Im Moment nicht genau zu sagen. Ein Schätzwert vom ASKÖ, Herrn
Raabe jährlich ca. 15 - 18.000 Euro Sockelbetrag + erfolgsabhängige
Komponente (= Europameistertitel, Weltmeister...)
f) Kann man aus der BSO wieder austreten?
Ja, der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und
unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist.
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